Fluglärm

Baugenehmigungen konterkarieren Lärmreduktionen

Das Verlangen nach mehr Mobilität – ob aus privaten oder geschäftlichen Gründen – zählt weltweit zu den Megatrends. Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sind gefordert, möglichst nachhaltige und damit auch leise Mobilität zu ermöglichen. Airlines und Flughäfen sind seit Jahren auf einem guten Weg. Allerdings werden die Erfolge durch fragwürdige Baugenehmigungen konterkariert.

Fluglärmschutzgesetz ausreichende Grundlage

2007 hat der Bundestag nach intensiven Beratungen das Fluglärmgesetz von 1971 umfassend novelliert. Seither hat die Lärmwirkungsforschung keine neuen Erkenntnisse hervorgebracht. Das bestätigt auch die jüngste Rechtsprechung des VGH Kassel. Eine Änderung des Fluglärmgesetzes im Rahmen der aktuellen Evaluierung wäre sachlich nicht begründet.

Baugenehmigungen widersprechen ICAO-Zielsetzung

Die UN-Luftfahrtorganisation ICAO gibt weltweit bindende Leitlinien vor, um Lärmprobleme in Flughafennähe zu lösen. Dazu zählt insbesondere eine verantwortungsbewusste Siedlungspolitik. Doch nicht alle Kommunen und Bundesländer werden der damit einhergehenden Verantwortung gerecht: Laut einer Studie der Uni Bonn und der RWTH Aachen rücken Wohn- und Gewerbegebiete immer näher an die Flughäfen heran, indem Baulücken geschlossen, bestehende Siedlungen nachverdichtet oder sogar vollkommen neue Siedlungsbereiche ausgewiesen werden. Untersucht wurden Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Köln/Bonn und Hannover.

Mehr Menschen werden Fluglärm ausgesetzt

Diese Genehmigungspraxis führt dazu, dass immer mehr Menschen in Flughafennähe leben und arbeiten. Quantifiziert wurde der Zuzug-Effekt jüngst am Flughafen Zürich. So stieg laut des aktuellen Flughafenberichtes des Kantons Zürich die Bevölkerung rund um den Flughafen von 2015 auf 2016 um 1.600 auf 83.800. Dieser Zuzug ist seit Jahren zu beobachten und Hauptgrund, weshalb immer mehr Menschen Fluglärm ausgesetzt sind. Dies sei „auch Ausfluss des kantonalen Raumordnungskonzepts, das gerade in Flughafennähe eine verstärkte Siedlungsentwicklung vorsieht“.

Lufthansa Group investiert in leisere Flugzeuge

Politik und Wirtschaft können nur gemeinsam Menschen von Fluglärm entlasten. Aufgabe der Kommunen und Länder sollte es sein, rund um Flughäfen neue Bebauungen möglichst gering zu halten. Die wesentliche Aufgabe der Airlines lautet wiederum, möglichst leises Fluggerät einzusetzen. Die Lufthansa Group kommt ihrer Verantwortung insbesondere durch Investitionen in neuestes Fluggerät nach. Aktuelles Beispiel: Ende September hat das Unternehmen 27 weitere Airbus A320neo und A321neo – deren Lärmteppiche gemessen an den Vorgängermodellen nur halb so groß sind – zum Listenpreis von rund 3 Milliarden Euro bestellt.

Beispiel Köln/Bonn

Im Umland des Flughafens Köln/Bonn sind innerhalb wie auch außerhalb der Lärmschutzzonen in den vergangenen 50 Jahren stetig Siedlungsflächen entwickelt worden. Seit den 80er Jahren steht die Nachverdichtung bestehender Siedlungs­flächen im Vordergrund.

Quellen: RWTH Aachen, Universität Bonn

Beispiel Köln/Bonn

Im Umland des Flughafens Köln/Bonn sind innerhalb wie auch außerhalb der Lärmschutzzonen in den vergangenen 50 Jahren stetig Siedlungsflächen entwickelt worden. Seit den 80er Jahren steht die Nachverdichtung bestehender Siedlungs­flächen im Vordergrund.

Quellen: RWTH Aachen, Universität Bonn

Fluglärmschutzgesetz ausreichende Grundlage

2007 hat der Bundestag nach intensiven Beratungen das Fluglärmgesetz von 1971 umfassend novelliert. Seither hat die Lärmwirkungsforschung keine neuen Erkenntnisse hervorgebracht. Das bestätigt auch die jüngste Rechtsprechung des VGH Kassel. Eine Änderung des Fluglärmgesetzes im Rahmen der aktuellen Evaluierung wäre sachlich nicht begründet.

 

 

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Studie

Siedlungsflächenentwicklung im Flughafenumfeld

Raumanalysen, Akteursinteressen und Handlungsoptionen vom Geographischen Institut der Universität Bonn in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Architektur, RWTH Aachen Stand: April 2017

Studie öffnen

Stellungnahme

Fluglärmschutzgesetz

Stellungnahme des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) zum Bericht des Bundesumweltministeriums zum Fluglärmschutzgesetz.
Stand: 18. Mai 2018

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Website

Lärmschutz braucht verantwortungsbewusste Siedlungspolitik

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft hat auf www.fluglärm-portal.de Wissenswertes rund um das Thema Fluglärm zusammengetragen. Ein wichtiges Kapitel widmet sich dem Thema Siedlungspolitik.

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Betroffene von Verkehrslärm in Deutschland