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Aktuelle Kurzmeldungen

Wien: Verfassungsgericht hebt Bauverbot der dritten Piste auf
Nachtflugverbot: Klage der Stadt Mainz abgewiesen
Doha: Lufthansa muss Verbindung streichen
Essen und Bonn: Klare Bekenntnisse zu NRW

Wien:

Verfassungsgericht hebt Bauverbot der dritten Piste auf

Seit vielen Jahren kämpft die österreichische Wirtschaft um den Ausbau des in Kernzeiten bereits ausgelasteten Drehkreuzes Wien. Ende Juni hat der österreichische Verfassungsgerichtshof verlautbart, dass in dem Fall neuerlich vom Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden ist. Mit deutlichen Worten hob er das vorangegangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als verfassungswidrig auf: „Das Bundesverwaltungsgericht hat vor allem den Klimaschutz und den Bodenverbrauch in einer verfassungswidrigen Weise in seine Interessensabwägung einbezogen (...) Das Verwaltungsgericht hat zudem die mit dem Projekt verbundenen Kohlendioxid-Emissionen fehlerhaft berechnet. Vereinfacht formuliert: Laut Feststellung eines gerichtlichen beeideten Sachverständigen wären nur die Emissionen einzurechnen, die während Start und Landung erfolgen (,LTO-Emissionen‘ – Landing and Take Off). Der Senat des BVwG hingegen hat in seiner Prognose für das Jahr 2025 Emissionen berücksichtigt, die während des gesamten Fluges anfallen (,Cruise-Emissionen‘).“

Nachtflugverbot:

Klage der Stadt Mainz abgewiesen

Das Fluglärmschutzgesetz hält, was es verspricht. So bestätigte der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mitte Juli, dass die gesetzlich verankerten Grenzwerte die gesundheitlichen Folgen von Fluglärm hinreichend widerspiegeln. Mit dieser Begründung wies der VGH eine Klage der Stadt Mainz für eine weitere Einschränkung des Nachtflugverkehrs vollständig ab.

Das Gericht hat sich intensiv mit den jüngsten Fluglärmforschungsstudien auseinandergesetzt, allen voran die Frankfurter NORAH-Studie. Diese gilt als umfangreichste Untersuchung zu dem Thema weltweit. Die Richter argumentierten, dass sich auch aus der NORAH-Studie keine neuen Anhaltspunkte für drohende Gesundheitsgefahren weit vor Erreichen der Lärmwerte im Fluglärmschutzgesetz ergäben. Anfang 2017 haben auch Wissenschaftler der Berliner Charité festgestellt, dass „mit dem Fluglärmschutzgesetz von 2007 ein Regelwerk vorliegt, welches die Lärmschutzbelange der Bevölkerung auch angesichts der seit 2007 gewonnenen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung umfassend und angemessen berücksichtigt.“ 

Doha:

Lufthansa muss Verbindung streichen

Lufthansa wird Ende Oktober ihren täglichen Flug zwischen Frankfurt und Doha einstellen. Grund ist, dass Qatar Airways auch in Deutschland mit Dumping-Angeboten systematisch einen nachhaltigen Luftverkehr zwischen den beiden Städten untergräbt. Um europäische Passagiere nach Asien und Afrika über das Doha-Drehkreuz zu transportieren, hat die Staats-Airline ihre Kapazitäten zwischen Frankfurt und Doha in den vergangenen zehn Jahren um sagenhafte 117 Prozent ausgebaut. In diesem auf Verdrängung ausgerichteten Wettbewerb muss Lufthansa als privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen nun die Strecke streichen. Es ist die vierte Verbindung, die die deutsche Fluggesellschaft in den vergangenen drei Jahren aus diesem Grund Richtung Golf einstellen musste.

Essen und Bonn:

Klare Bekenntnisse zu NRW

Seit Mitte September ist ein Lufthansa Airbus A350 auf den Namen der größten Ruhrgebietsstadt Essen getauft. Der „fliegende Botschafter“ steuert aktuell Mumbai, Boston, Delhi und Hongkong an. Eine weitere A350 wurde jüngst am 20. Oktober auf den Namen Bonn getauft. Die Beispiele unterstreichen, dass Nordrhein-Westfalen eine wesentliche Rolle in der Wachstumsstrategie der Lufthansa Group spielt. Entsprechend soll die Mitarbeiterzahl von 5 000 auf 6 500 steigen.

Thomas Kufen, Oberbürgermeister der Stadt Essen, tauft die Airbus A350-900 D-AIXE auf den Namen „Essen“.

Thomas Kufen, Oberbürgermeister der Stadt Essen, tauft die Airbus A350-900 D-AIXE auf den Namen „Essen“.

 

 

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